Künstlersozialkasse - Unterlagen & meine AVG
Was meine Pflicht für Sie als KundInnen bedeutet
Als Publizistin muss ich über die gesetzliche Künstlersozialkasse (KSK) versichert sein.
Als Publizistin bin auch ich verpflichtet, Abgaben an die KSK zu zahlen, wenn ich AgenturkollegInnen beauftrage.
Es sei denn, diese haben eine besondere unternehmerische Rechtsform. Das gilt sogar für deren kreative Leistungen, wenn sie nicht in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sein müssen.
Fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin / Ihren Steuerberater.
Alles Weitere zum Nachlesen finden Sie hier,
direkt bei der Künstlersozialkasse.

Diese Leistungen sind abgabepflichtig
Für Sie als Kunden heißt das
- alle KREATIV-Leistungen müssen im Folgejahr (zum 31.03.) der KSK als NETTO-Beträge gemeldet werden (auch bei einer einmaligen Beauftragung).
- Zu den KREATIV-Leistungen zählen auch diejenigen, die ursächlich für die dann erbrachte Leistung sind, also auch Beratung, Seminare, Workshops etc.
- Für 2023 liegt die Abgabe bei 5,0 %. Nachlesen können Sie die Künstlersozialabgabeverordnung beim BMAS.
Diese Leistungen sind fallen nicht unter die Künstlersozialabgabe
Nicht unter die abgabepflichtigen Leistungen fallen Reisekosten oder Druckkosten, für die ich in Vorleistung gehe.
Eine Zusammenfassung über die KSK
Allgemeine Vertragsunterlagen
Alles Kleingedruckte rund um Honorare, Nutzungsrechte, Künstlersozialabgabe etc. finden Sie hier, in meinen Allgemeinen Vertragsgrundlagen.
Bitte sprechen Sie mich bei Fragen und Unklarheiten einfach an!


