Bei mir gilt der Grundsatz: Sobald Sie meine Leistung honoriert haben, gehen die werblichen Nutzungsrechte auf Sie über. Dieses können Sie in meinen Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) nachlesen. Im Übrigen basieren diese auf den Empfehlungen des Texterverbandes, in dem ich Mitglied bin.
Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe lesen Sie bitte hier.
Einen Text für ein Medium (z. B. einen Text für Ihren DIN-Lang-Folder). Diesen dürfen Sie allerdings - auch nicht in Auszügen - zum Beispiel 1:1 auf Ihre Internetseite stellen, weder ungefragt noch überhaupt. Dafür werden mehrfache Nutzungsrechte gewährt, die tatsächlich mit einem Honorarzuschlag abgegolten werden.
Der Grund? Ganz einfach - Selbstschutz geistigen Eigentums!
Stellen Sie sich einmal vor, Sie fänden eine treffende Überschrift des Folders so toll, dass Sie daraus Ihren Slogan formulierten - mit dem Sie sich positionieren, Ihre Marke bilden, kurz: Geld verdienen. Ich jedoch nicht.
Das ist nicht fair und deshalb nicht erlaubt. So einfach ist das.
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