Achtung, dieser Post kann Spuren von Werbung enthalten

Christine Sehle • Mai 24, 2018

Neues aus Berlin: Man hat es ja geahnt - die DSGVO war noch nicht das Ende

Seit dem 24.05.2018 haben wir - und alle Social Media Influencer - es schriftlich (und amtlich ist es auch):

So urteilte das Landgericht Berlin, dass jeder Social-Media-Beitrag, der Markennennungen enthält, eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden muss.

Im Klartext heißt das, ob Posts auf Instagram, Facebook, Snapchat oder auch Youtube-Videos (und natürlich auch dieser Blog-Post) -

immer dann, wenn dort Marken genannt oder getagged werden, muss zu Beginn des Textes das Wort "Werbung" oder "Anzeige" stehen.

Auf Bezeichnungen wie #ad oder #sponsoredby sollte verzichtet werden.

 

Ah ja.

Ab wann, bitteschön, ist es dann Schleichwerbung?

Reicht dazu schon die Produktplatzierung im Hintergrund?

Und müssen sich jetzt unsere Mädels und Shopping-Queens warm anziehen, zwischen all ihren Beauty-Produkten?

 

Juristisch betrachtet, muss der Leser immer erkennen können, ob es sich um einen redaktionellen oder einen werbenden Beitrag handelt. Das ist das sogenannte Trennungsgebot. In vielen Gesetzen werden dazu die passenden Richtlinien festgelegt (z. B. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -UWG-, dem Telemediengesetz, im Rundfunkstaatsvertrag etc. pp).

 

Grundsätzlich ist es Influencern nicht erlaubt, nur die positiven Eigenschaften einer Marke anzupreisen, wenn sie dafür eine Gegenleistung des Unternehmens erhalten (Bezahlung, Verträge). Das wäre eine Verschleierung und nicht erlaubt.

Auch Affiliate-Links zu Shops etc., wo es erworben werden kann, sind eindeutig Werbung.

 

Kauft sich der Influencer ohne Unternehmensauftrag ein Produkt und erzäht seiner staunenen Community, wie toll er das Produkt findet, ist es zwar etwas anderes, aber auch keine sichere Sache: Denn solange der Leser durch den Post in irgendeiner Art und Weise werblich inspiriert wird, sich das Produkt zu kaufen (auch, wenn der influencer dieses gar nicht im Sinn hatte), kann von Schleichwerbung im engeren Sinne gesprochen werden.

Also, nicht zu sehr marktschreierisch loben, liebe Influencer.

Und nu?

Mehr zum Thema Produktplatzierung & Co. gibt es hier zu lesen. Da ich weder Influencer noch Beauty-Queen bin, bin ich an der Stelle dann ausgestiegen.


Mein Marktplatz ist ohnehin sauber - dass ich wirtschaftliche Interessen habe, beweist meine Website. Und mit dem Verfasser des zitierten Artikels verbinden mich auch keine geschäftlichen Beziehungen.

Da gibt es nicht zu verschleiern. :-)


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