Abmahnfalle: neues Datenschutzgesetz seit 24. Februar 2016

Christine Sehle • Feb. 26, 2016

Oh, oh, das kann für manchen Webseiten-Betreiber teuer werden ...

Seit vorgestern ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft, das ja - zum Glück - eigentlich den Internetnutzer schützen soll.

Allerdings bedeutet das im Umkehrschluss für (gewerbliche) Webseitenbetreiber, dass sie sich schnellstens um ihren (hoffentlich bereits separat vom Impressum) ausgewiesenen Datenschutz kümmern sollten.

Das neue Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben vor, dass die Nutzer informiert werden müssen, welche Daten gespeichert werden, und zwar auch über die Art und Weise, wie die Betreiber der eingebundenen, externen Tools damit umgehen - twitter, facebook, google+, instagram, pinterest, xing, linkedin, tumblr oder die verwendeten Analysetools, wie analytics, piwik oder e-tracker. Mehr Informationen gibt es hier.


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